Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tiertransporte

Rind

VG Potsdam

05.08.2020

VG 3 L 753/20

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigte, 330 trächtige Rinder Anfang August 2020 in die Russische Föderation zu transportieren. Die Behörde lehnte die Abfertigung mit dem Hinweis auf \"politische Gründe\" ab, ohne die Voraussetzungen von Art. 14 EU-Tiertransportverordnung zu prüfen.

Beurteilung

Das VG Potsdam hat die Behörde per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, bis spätestens zum 5. August 2020 die Abfertigung des Transports anhand der Vorgaben des Art. 14 EU-Tiertransportverordnung zu prüfen und ihr Ergebnis nach dieser Prüfung auszurichten, den Transport also abzufertigen, wenn die Voraussetzungen des Art. 14 EU-Tiertransportverordnung vorliegen.
Die Ablehnung eines Antrags aus rein politischen Gründen, ohne in jegliche sachliche Prüfung einzusteigen, sei grob rechtswidrig.

Entscheidung

Das VG Potsdam hat die Behörde verpflichtet, den Antrag auf Abfertigung anhand der Vorgaben des Art. 14 EU-Tiertransportverordnung zu prüfen und ihr Ergebnis nach dieser sachlichen Prüfung auszurichten.