Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie sonstige Tier Tauben Gericht Amtsgericht Nordhorn Datum 01.01.2021 Aktenzeichen Cs 1100 Js 48789/20 Sachverhalt Am 10. August 2020 startete der Angeklagte in einem Kleintransporter der Marke Mercedes Sprinter in Tschechien mit Ziel Belgien. Er transportierte 249 Tauben in insgesamt 12 Kisten, in denen jeweils ca. 25 Tiere untergebracht waren. Der Laderaum des Sprinters war nicht klimatisiert, den Tieren stand kein Wasser zur Verfügung, die Kisten standen eng an eng. In Schüttorf in Niedersachsen wurde der Angeklagte kontrolliert. Es herrschten Außentemperaturen von über 30 Grad Celsius. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren bereits 121 Tauben verendet. Beurteilung Durch Strafbefehl, der rechtskräftig geworden ist, wurde gegen den Angeklagten wegen Tierquälerei (rohe Tiermisshandlung, § 17 Nr. 2 a) TierSchG) und Tiertötung ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) eine Geldstrafe von 1.800,00 Euro (90 Tagessätze a 20 Euro) verhängt. Entscheidung Der Angeklagte hat sich wegen roher Tiermisshandlung und Tiertötung ohne vernünftigen Grund strafbar gemacht. Zurück zur Übersicht