Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier verschiedene Gericht OVG Münster Datum 17.02.2016 Aktenzeichen 3d A 1002/13.O Sachverhalt Der Beklagte, ein Beamter, wurde wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Bei der Durchsuchung seines Computers wurden überdies tierpornografische Dateien gefunden. Beurteilung Seine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht stellte fest, dass, auch wenn der ausschließliche Besitz von Tierpornographie nicht gem. § 184a StGB strafbar ist, auch das Abspeichern dieser Bilddateien tiefgreifende Persönlichkeitsmängel bei einem Beamten offenbart. Entscheidung Die Entscheidung ist rechtskräftig. Zurück zur Übersicht