Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

verschiedene

OVG Münster

17.02.2016

3d A 1002/13.O

Sachverhalt

Der Beklagte, ein Beamter, wurde wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Bei der Durchsuchung seines Computers wurden überdies tierpornografische Dateien gefunden.

Beurteilung

Seine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht stellte fest, dass, auch wenn der ausschließliche Besitz von Tierpornographie nicht gem. § 184a StGB strafbar ist, auch das Abspeichern dieser Bilddateien tiefgreifende Persönlichkeitsmängel bei einem Beamten offenbart.

Entscheidung

Die Entscheidung ist rechtskräftig.