Wildschweine

Afrikanische Schweinepest in Hessen

Virusbedingte Tierseuche

Die ASP wurde in Deutschland erstmals 2020 in Brandenburg (Landkreis Spree-Neiße) bei einem Wildschwein festgestellt. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken!

Seitdem hat sich die Krankheit weiter ausgebreitet. Im Landkreis Groß-Gerau, in der Stadt Rüsselsheim, wurde dann am 15.06.2024 die ASP bei einem Wildschwein nachgewiesen. Am 05.07.2024 kam es dann erstmals zu einer Ansteckung in einen Hausschweinebestand mit anschließender Tötung aller Tiere. Dem folgten noch weitere sieben Schweine haltende Betriebe, in deren Stallungen ASP-infizierte Tiere festgestellt wurden. Am 01.08.2024 wurde die Tötung des achten von ASP betroffenen Hausschweinebestandes in Hessen abgeschlossen. Danach gab es keine  weiteren Ausbrüche in Hausschweinebeständen in Hessen mehr.

Die ASP veränderte die Situation für Schweine haltende Betriebe in Hessen grundlegend. Mit den Schutz- und Sperrzonen, Vermarktungsverboten oder -einschränkungen, Zäunen, Drohnenflügen, Wildkameras und Kadaversuchhunden versuchte man der Seuche Herr zu werden.

Doch gerade die Festzäune stellen in jedem Fall ein tierschutzrechtliches Problem dar:

Sie durchschneiden Wanderwege von Wildtieren und bedeuten für flüchtende Tiere ein großes Hemmnis, das zum Tod der Tiere führen kann.

Aus Sicht der LBT sind deshalb ausschließlich solche Zäune zu verwenden, die sowohl kleinen Wildtieren Durchschlupfe bieten, wie auch Rehen. Rehe können zwar die 120 cm hohen Zäune überwinden, springen aber beim Flüchten oft in die Zäune.

Gründe dafür können folgende sein:

  1. Fluchtreaktion bei Gefahr
    Rehe haben einen starken Fluchtinstinkt. Werden sie z.B: von Menschen oder Hunden erschreckt, suchen sie in Panik den schnellsten Fluchtweg. Dabei übersehen sie oft Hindernisse wie Zäune – insbesondere bei dichtem Bewuchs oder in der Dunkelheit.
  2. Schlecht sichtbare Zäune
    Viele Zäune sind für Wildtiere nur schwer erkennbar, vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen oder wenn der Zaun aus dünnem Draht besteht. Rehe nehmen ihn oft erst wahr, wenn es zu spät ist.
  3. Orientierungslosigkeit
    Besonders junge Rehe oder Tiere in unbekanntem Gelände können orientierungslos werden und den Zaun schlichtweg nicht als Hindernis erkennen. Dies passiert häufig bei neu errichteten Zäunen, an die sich das Wild erst gewöhnen muss.
  4. Misslungene Sprungversuchetversuche
    Wenn ein Reh versucht, über einen Zaun zu springen und nicht hoch genug abspringt, kann es hängen bleiben oder mit dem Körper gegen die obere Begrenzung prallen.

Aus diesen Gründen ist auch jeder Bau eines festen Zaunes im Rahmen der Seuchenbekämpfung genau abzuwägen. Tierseuchenbekämpfung ist kein Freibrief für Tierquälerei!

Die LBT lehnt natürlich auch das nachträgliche Sperren von Durchschlupfen als absolut tierschutzwidrig ab. 
Es muss in solchen Fragen ein Kompromiss zwischen Seuchenbekämpfung und Tierschutz gefunden werden, der nicht einseitig zu Lasten des Tierschutzes gehen kann.

Tatsächlich werden in bestimmten Sperrzonen auch Fallen - so genannte Saufänge - eingesetzt. Ausschließlich der Saufang ermöglicht es, ganze Rotten auf einmal zu entnehmen, ohne die Tiere zu beunruhigen und eine Versprengung der Seuche in bisher noch nicht infizierte Gebiete zu vermeiden.

Der Einsatz von Saufängen in der Tierseuchenbekämpfung ist nach Auffassung der LBT eine Ultima Ratio. Umso wichtiger ist es, auf einen tierschutzgerechten Einsatz zu achten. Die Wildschweine werden im Vorfeld durch Anfüttern langsam an die Anlage gewöhnt, um von Beginn an Stress zu reduzieren. Es kommen nur Fallen ohne Metallgitter zum Einsatz, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Die Saufänge werden außerdem kontinuierlich überwacht, um vor allem beim Auslösen der Falltür sicherzustellen, dass sich die gesamte Rotte in der Anlage befindet, keine anderen Tiere mitgefangen werden und sich kein Wildschwein beim Auslösen der Fallentür verletzen kann. Der Abschuss erfolgt dann durch geschultes Personal. Hessen hatte schon 2022 eine Studie zum tierschutzgerechten Einsatz von Saufängen abgeschlossen. Das hier gewählte Modell, das sich in dem Forschungsprojekt als geeignet erwies, ist akzeptabel und wird auch dem Tierschutz am ehesten gerecht. Der Einsatz von Fallen ist für die Tiere immer eine Belastung, gleichwohl lassen die EU-Vorschriften zur Seuchenbekämpfung der Hessischen Landesregierung keinen Spielraum.

Sollten in Zukunft andere Saufänge verwendet werden, müssen diese nach Auffassung der LBT auch auf die Frage, wie weit sie dem Tierschutz gerecht werden, geprüft werden.