Urteil: Details

Strafrecht

Wildtiere

Brillenkaiman

OLG Düsseldorf

08.03.1996

5 Ss (OWi) 373/95; NuR 1996, 639

Sachverhalt

Der Betroffene war Halter eines Brillenkaimans. Dieser wurde beschlagnahmt und letztendlich durch Urteil des AG eingezogen.

Beurteilung

Im Falle des bloßen Besitzes von Tieren der besonders geschützten Arten war die Form des Nachweises des Besitzberechtigung freigestellt und nicht auf die Vorlage von CITES-Dokumenten beschränkt. Dass dem Betroffenen der Nachweis mit Hilfe sonstiger Dokumente nicht gelang, wurde nicht festgestellt.

Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.