Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Fischerei Tier Fische Gericht StA Baden-Baden Datum 30.03.1989 Aktenzeichen 2 Js 909/88; NStZ 1990, 72 Sachverhalt Bei einer Wettfischveranstaltung wurden die Fische nach dem Fang dem menschlichen Verzehr zugeführt. Beurteilung Das Angeln diente einem anderen Hauptzweck als dem Verzehr der Beute, so dass bei den bloßen Wettkämpfen kein vernünftiger Grund zum Töten der Fische vorlag. Die zuvor unterrichteten Behörden waren nicht gegen die Veranstaltung vorgegangen. Bei künftigen Wettfischveranstaltungen könnte ein Verbotsirrtum jedoch nicht mehr angenommen werden. Entscheidung Das Verfahren wurde gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zurück zur Übersicht