Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht OLG Düsseldorf Datum 06.12.2001 Aktenzeichen 2b Ss (OWi) 106/01; NStZ-RR 2002, 150 Sachverhalt Der Betroffene hielt sich mit vier kleineren und einem großen Hund, vermutlich der Rasse Raffeiro de Alentejo, auf einem Kinderspielplatz auf. Er zog sich in ein überdachtes Häuschen auf dem Spielplatz zurück, während mehrere Kinder im Alter von über 10 Jahren mit den Hunden spielten. Ein Kind ließ den großen Hund, der zuvor angeleint war, in kurzen Abständen über den Zaun zum abgetrennten Kleinkinderspielplatz springen, was mehrere Kinder in Angst und Schrecken fliehen ließ. Der Betroffene wurde wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tierverbot auf Spielplätzen in Tateinheit mit einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 800 DM verurteilt. Beurteilung Auf dem Spielplatz durften Tiere mit Ausnahme von Dienst- und Blindenhunden nicht mitgeführt werden. Zudem war der Hund mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder 20 kg Gewicht innerhalb des Zusammenhangs bebauter Ortsteile angeleint zu halten. Dem angefochtenen Urteil konnte nicht entnommen werden, dass der Betroffene Halter der Hunde war. Zudem stand nicht fest, dass der in einem Park gelegene Spielplatz sich in einer im Zusammenhang bebauten Ortschaft befand. Entscheidung Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht