Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht KG Berlin Datum 07.06.2004 Aktenzeichen 2 Ss 58/03; NuR 2004, 625 Sachverhalt Der Betroffene hat seinen American Staffordshire-Terrier Mischling, der der sog. Rasseliste gefährlicher Hunde unterfiel, unangeleint spazieren geführt. Er wurde zu einer Geldbuße von 125 Euro verurteilt. Beurteilung Die Verfassungsmäßigkeit der Hundeverordnung war bestätigt worden. Auf einen rechtfertigenden Notstand gem. § 16 OWiG konnte sich der Beschwerdeführer nicht berufen, da der Schutz des Lebens und der gesundheitlichen Unversehrtheit des Menschen die Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Hundes durch den Leinenzwang rechtfertigte. Entscheidung Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht