Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Dobermann-welpen

AG Frankfurt

22.02.2006

Frankfurter Rundschau 23.02.2006

Sachverhalt

Das Veterinäramt hatte bei mehreren Überprüfungen in der Wohnung der Angeklagten 12 Dobermann-Welpen in völlig verwahrlostem und unterernährtem Zustand beschlagnahmt. Schon zwei Jahre zuvor war der Angeklagten der Handel mit den Tieren untersagt worden. Die Schülerin hatte die Welpen in Polen eingekauft und in Deutschland mit einer Gewinnspanne von bis zu 400 Euro weiterverkauft. Drei der Welpen mussten eingeschläfert werden.

Beurteilung

Die Angeklagte hatte wiederholt Tiere aus Gewinnsucht verwahrlosen lassen und damit sogar den Tod der Tiere in Kauf genommen.

Entscheidung

Die Angeklagte wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden und einem 5-jährigen Hundehaltungsverbot verurteilt.