Urteil: Details

Strafrecht

Tiertransporte

Hühner

BayObLG

17.12.1964

RReg 4a St 313/1964; Kohlhaas/ Ullrich OLGE zu §§ 2, 4 Hühnerpestverordnung

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte Junghühner nach Bayern versandt, ohne ein Gesundheitszeugnis des beamteten Tierarztes des Herkunftsortes den Begleitpapieren beizugeben oder durch den Transportführer mitgeben zu lassen. Das AG hatte den Angeklagten wegen einer strafbaren Zuwiderhandlung verurteilt.

Beurteilung

Die Rechtmäßigkeit der Maßregeln eines Landes gegen eine besondere Seuchengefahr setzte nicht den Ausbruch oder die Bedrohung durch eine Seuche in einem räumlichen Bereich voraus, sondern es genügte, dass sie der Bekämpfung konkreter Seuchengefahren zu dienen bestimmt waren. Die Einfuhrbedingungen waren auch von dem nicht in Bayern ansässigen Versender von Geflügel einzuhalten.

Entscheidung

Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg.