Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Elefant

OVG Münster

03.02.1998

7 A 1967/97; NuR 1998, 556

Sachverhalt

Der Kläger hatte in Tansania einen älteren Elefantenbullen erlegt. Das Bundesamt für Naturschutz versagte die beantragte Genehmigung zur Einfuhr von Teilen dieses Elefanten in die BRD. Die Klage wurde abgewiesen.

Beurteilung

Eine innerstaatliche Abschussquote Tansanias stellte keine für alle Staaten verbindliche Ausfuhrquote dar. Damit war die Nichtbeeinträchtigung der Population dieser Tiere zu prüfen. Erst Bullen diesen Alters stellten eine ausreichende, die genetische Vielfalt erhaltende Fortpflanzung sicher. Zum anderen kamen Bullen dieses Alters in der betroffenen Population relativ selten vor. Somit kam dem erlegten Tier besondere Bedeutung für die Erhaltung dieser Population zu.

Entscheidung

Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.