Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Wasservögel

OVG Lüneburg

12.11.1998

3 K 7806/95; NuR 2000, 163

Sachverhalt

Der Antragsteller wandte sich gegen das Verbot, das Steinhuder Meer in der Zeit vom 01.11. bis zum 31.03. mit Fahrzeugen zu befahren.

Beurteilung

Das Gewässer war als Lebensraum für Wasservögel gemäß der Ramsar-Konvention und der Vogelschutzrichtlinie ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung und stellte ein schutzwürdiges Rast- und Überwinterungsgebiet dar. Die in den Wintermonaten besonders geschwächten Vögel würden durch Surfer und Segler sowohl auf der freien Wasserfläche als auch in Ufernähe maßgeblich gestört.

Entscheidung

Der Antrag auf Normenkontrolle hatte keinen Erfolg.