Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier wildlebende Tiere Gericht EuGH Datum 07.11.2000 Aktenzeichen C 371/98; NuR 2001, 206 Sachverhalt Die gesetzlich errichtete Hafenbehörde in Bristol machte geltend, ein Mitgliedsstaat habe bei der Entscheidung darüber, welche Gebiete der Kommission nach der FFH-Richtlinie vorgeschlagen würden, Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur Rechnung zu tragen. Beurteilung Könnten die Mitgliedsstaaten den genannten Aspekten bei der Auswahl der Gebiete Rechnung tragen, hätte die Kommission keine Gewissheit, dass sie über ein umfassendes Verzeichnis der als besondere Schutzgebiete in Frage kommenden Gebiete verfügt, und das Ziel, aus diesen ein kohärentes europäisches ökologisches Netz zu errichten, würde möglicherweise verfehlt. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht