Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Schottisches Moorschneehuhn

EuGH

13.06.2002

C 117/00; NuR 2002, 672

Sachverhalt

Die Kommission hatte angemahnt, dass durch Überweidung die Lebensräume des Schottischen Moorschneehuhns gefährdet seien. Eine anhaltende Verletzung der Vogelschutz- sowie der Habitatrichtlinie konnten die irischen Behörden nicht widerlegen. Die Kommission erhob Klage beim Gerichtshof.

Beurteilung

Irland hat nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume für das Schottische Moorschneehuhn zu bewahren, und nicht die geeigneten Maßnahmen getroffen, um die Verschlechterung der Arten, für die dieses Gebiet ausgewiesen ist, zu vermeiden.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.