Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Tiere Gericht BVerwG Datum 07.09.2005 Aktenzeichen 4 B 49/05; DVBl 2005, 1594; NVwZ 2005, 1422 Sachverhalt Bei dem Plan für die Errichtung der A 380-Werft war die Planfeststellungsbehörde davon ausgegangen, das das aufgrund seiner Ausstattung mit nichtprioritären Lebensräumen und Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anh. I und II der FFH-Richtlinie gemeldete Gebiet in die Gemeinschaftsliste aufgenommen würde. Der Plan wurde an dem Schutzstandard des Art. 6 Abs. 3 und 4 der FFH-Richtlinie gemessen. Beurteilung Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss hatte dem in Rede stehenden Meldegebiet einen angemessenen Schutz zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen zukommen lassen. Ein Grund, ein gemeldetes FFH-Gebiet stärker vor als nach der Aufnehme in die Gemeinschaftsliste zu schützen, war nicht ersichtlich. Entscheidung Das BVerwG hat eine Abänderung des ablehnenden Beschlusses des VGH abgelehnt. Zurück zur Übersicht