Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier wildlebende Vogelarten Gericht EuGH Datum 26.10.2006 Aktenzeichen C 239/04; NuR 2007, 30 Sachverhalt Die Kommission trägt vor, die in Auftrag gegebene Studie habe klar gezeigt, dass die von den portugiesischen Behörden für den Bau der Teilstrecke der Autobahn A 2 gewählte Trasse ganz erhebliche negative Auswirkungen auf 17 in Anhang I der Richtlinie 79/409 aufgeführte wildlebende Vogelarten sowie auf den Lebensraum dieser Vögel habe. Beurteilung Die Portugiesische Regierung hätte wegen der negativen Auswirkungen Alternativrouten prüfen müssen. Da sie dieses unterließ, verstieß sie gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 4 der Habitatsrichtlinie. Entscheidung Es wurde festgestellt, dass die portugiesische Regierung gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat. Zurück zur Übersicht