Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht VGH Mannheim Datum 08.09.2003 Aktenzeichen 5 S 1274/03; NuR 2004, 243 (VG Karlsruhe) Sachverhalt Ein im Eigentum des Landes stehendes Flugplatzgelände wurde als Biotop ausgeschrieben. Daraufhin erging eine Allgemeinverfügung, welche auf dem Gelände u. a. das Führen von Hunden an der kurzen Leine vorschrieb. Die Antragstellerin wandte sich mit einem Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung und begehrte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches. Der Antrag wurde abgelehnt. Beurteilung Das Biotop war keine infolge einer Widmung öffentliche Sache. Die Berechtigung der Antragstellerin zum Betreten des Geländes mit ihrem Hund beruhte damit lediglich auf einer privatrechtlichen Duldung des Grundeigentümers. Das rechtlich schützenswerte Interesse der Antragstellerin war damit nur gering zu veranschlagen. Demgegenüber drohten dem besonders geschützten Biotop erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen. Insbesondere war der Lebensraum bodenbrütender Vögel durch frei laufende Hunde gefährdet. Entscheidung Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht