Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier American Staffordshire Terrier Gericht BVerfG Datum 29.03.2004 Aktenzeichen 1 BvR 1770/02 Sachverhalt Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Auferlegung zweier Bußgelder in Höhe von jeweils 250 DM wegen Zuwiderhandlung gegen den Maulkorbzwang für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier in der nordrhein-westfälischen Landeshundeverordnung. Beurteilung Die Verordnung wurde inzwischen durch das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ersetzt. Für nicht mehr geltendes Recht bestand deshalb kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit noch zu klären. Entscheidung Die Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Zurück zur Übersicht