Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

American Staffordshire Terrier

BVerfG

29.03.2004

1 BvR 1770/02

Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Auferlegung zweier Bußgelder in Höhe von jeweils 250 DM wegen Zuwiderhandlung gegen den Maulkorbzwang für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier in der nordrhein-westfälischen Landeshundeverordnung.

Beurteilung

Die Verordnung wurde inzwischen durch das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ersetzt. Für nicht mehr geltendes Recht bestand deshalb kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit noch zu klären.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen.