Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht BVerfG Datum 31.03.2004 Aktenzeichen 1 BvR 1363/01; NVwZ 2005, 925, NuR 2005, 772 Sachverhalt Die Beschwerdeführer griffen § 3 Abs.1 der Berliner Hundeverordnung und die daran anknüpfenden Regelungen in §§ 4, 5 Abs. 1, 5 a der Verordnung an, weil sie auch Hunde der Rassen Dogue des Bordeaux sowie Kreuzungen mit Hunden der in § 3 Abs.1 genannten Art erfassten. Beurteilung Die Normen waren sowohl mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz als auch mit der Allgemeinen Handlungsfreiheit i. V. m. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar. Der Verordnungsgeber war jedoch gehalten, die weitere Entwicklung hinsichtlich des Beißverhaltens von Hunden zu beobachten und je nach dem Ergebnis seiner weiteren Prüfungen sein Regelungswerk neuen Erkenntnissen anzupassen. Entscheidung Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Zurück zur Übersicht