Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Kampfhunde

BayVerfGH

15.07.2004

1-VII-03; DVBl 2005, 131, NVwZ-RR 2005, 176, BayVBl 2004, 719

Sachverhalt

In der Bayerischen Kampfhundeverordnung 2002 war keine angemessene Übergangszeit festgelegt, innerhalb derer die betroffenen Hundehalter von der Erlaubnispflicht ausgenommen waren, bis der Wesenstest zumutbarerweise durchgeführt werden konnte.

Beurteilung

Es bestand keine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Normgeber, bei der Neubestimmung von Kampfhunden den „Altbestand“, d.h. die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits gehaltenen Hunde der betroffenen Hunderassen, von den neuen Regelungen völlig auszunehmen. Aufgrund des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes sowie der Verhältnismäßigkeit konnte eine Übergangsregelung erforderlich sein.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.