Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Kampfhunde Gericht BayVerfGH Datum 15.07.2004 Aktenzeichen 1-VII-03; DVBl 2005, 131, NVwZ-RR 2005, 176, BayVBl 2004, 719 Sachverhalt In der Bayerischen Kampfhundeverordnung 2002 war keine angemessene Übergangszeit festgelegt, innerhalb derer die betroffenen Hundehalter von der Erlaubnispflicht ausgenommen waren, bis der Wesenstest zumutbarerweise durchgeführt werden konnte. Beurteilung Es bestand keine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Normgeber, bei der Neubestimmung von Kampfhunden den „Altbestand“, d.h. die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits gehaltenen Hunde der betroffenen Hunderassen, von den neuen Regelungen völlig auszunehmen. Aufgrund des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes sowie der Verhältnismäßigkeit konnte eine Übergangsregelung erforderlich sein. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht