Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht VGH Kassel Datum 19.11.2004 Aktenzeichen 11 ZU 2947/04; DÖV 2005, 529, NVwZ-RR 2005, 629 Sachverhalt Der Hund des Klägers hatte ein anderes Tier gebissen, ohne dass dieses schwerwiegende Verletzungen davontrug. Der Hund wurde deshalb als gefährlich i. S. d. § 2 Abs.2 der Hundeverordnung eingestuft. Beurteilung Eine Schädigung i. S. d. Norm lag grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des gebissenen Tieres unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung vor. Gefährlich war ein Hund unter den Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 unabhängig davon, ob sein Verhalten Ausdruck einer besonderen, nicht artgemäßen Aggressionsbereitschaft war. Entscheidung Die Klage hatte vor dem VGH keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht