Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OVG Lüneburg Datum 27.01.2005 Aktenzeichen 11 KN 38/04; NdsVBl 2005, 130 Sachverhalt § 4 der Niedersächsischen Hundeverordnung legte einen generellen Leinenzwang für die gesamte geschlossene Ortschaft fest. Beurteilung Allein ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Bürger, das der tatsächlichen Gefährdung nicht entsprach, rechtfertigte den generellen Leinenzwang nicht. Das Kriterium „innerhalb geschlossener Ortslage“ war für den mit baurechtlichen Begriffen nicht vertrauten Bürger nicht eindeutig. Entscheidung § 4 war mangels Bestimmtheit ungültig. Zurück zur Übersicht