Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Eichelhäher, Singvögel, Raufußhühner, Auerwild

VGH Mannheim

01.12.1997

5 S 1486/96; NuR 2000, 149

Sachverhalt

Der Jagdausübungsberechtigte beantragte die Aufhebung der Schutzvorschriften für Eichelhäher, da durch dessen massenhaftes Auftreten Singvögel, Jungvögel, Raufußhühner und Auerhühner bedroht seien. Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid sowie die Klage blieben ohne Erfolg.

Beurteilung

§ 23 BJagdG, § 20 f Abs.1 Nr.1 BNatSchG. Die jagdrechtliche Möglichkeit des Abschusses von Eichelhähern verdrängte nicht das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Der Schutz des gefährdeten Wildes fand dort seine Grenze, wo zugunsten des „gefährdenden“ Tieres ein Schutz normiert war. Bei einer Gesamtbilanzierung überwog der Nutzen des Eichelhähers für das Öko-Waldsystem den Schaden für die heimische Tierwelt.

Entscheidung

Die Berufung blieb ohne Erfolg.