Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Rabenvögel, Waschbären, Nutria (Sumpfbiber) Gericht VGH Kassel Datum 18.12.1998 Aktenzeichen 11 NG 3290/98; NuR 1999, 398 Sachverhalt Der antragstellende Naturschutzverband machte geltend, die Verordnung über weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sei rechtswidrig, da sein Recht auf Beteiligung im Verordnungsverfahren verletzt wurde. Beurteilung Die Beteiligungspflicht bestand für alle Rechtsvorschriften, deren Erlass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wesentlich berührten, auch sofern diese nicht dem formellen Naturschutzrecht angehörten. Irrelevant war auch, ob die Vorschrift von der Landesregierung erlassen wurde oder bloß von Teilen derselben, wie Ministerverordnungen. Die Beteiligung des Jagdbeirats ersetzte nicht die notwendige Verbandsbeteiligung. Entscheidung Der Antrag hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht