Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Rabenvögel, Waschbären, Nutria (Sumpfbiber)

VGH Kassel

18.12.1998

11 NG 3290/98; NuR 1999, 398

Sachverhalt

Der antragstellende Naturschutzverband machte geltend, die Verordnung über weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sei rechtswidrig, da sein Recht auf Beteiligung im Verordnungsverfahren verletzt wurde.

Beurteilung

Die Beteiligungspflicht bestand für alle Rechtsvorschriften, deren Erlass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wesentlich berührten, auch sofern diese nicht dem formellen Naturschutzrecht angehörten. Irrelevant war auch, ob die Vorschrift von der Landesregierung erlassen wurde oder bloß von Teilen derselben, wie Ministerverordnungen. Die Beteiligung des Jagdbeirats ersetzte nicht die notwendige Verbandsbeteiligung.

Entscheidung

Der Antrag hatte Erfolg.