Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Wasservögel Gericht OVG Schleswig Datum 13.06.2002 Aktenzeichen 1 K 3/01; NuR 2003, 380 Sachverhalt Durch eine Naturschutzverordnung wurde für ein Feuchtgebiet von gesamtstaatlich-repräsentativer und internationaler Bedeutung u. a. die Jagd auf Wasservögel ausnahmslos verboten. Hiergegen wandten sich die Jagdpächter. Beurteilung Zu dem geschützten Landschaftsbild gehörten auch die für diese Landschaft typischen Vogelschwärme. Die Vermehrung einiger Vogelarten in den letzten Jahren macht die Verordnung nicht rechtswidrig, da auch wachsende Bestände durch das Naturschutzrecht effektiv geschützt werden durften. Eine Schutzausweisung für bestimmte Tier- oder Pflanzenarten setzte nicht voraus, dass die Arten gefährdet waren. Entscheidung Der Normenkontrollantrag war unbegründet. Zurück zur Übersicht