Urteil: Details

Strafrecht

Artenschutz

Papageie

VG Göttingen

27.02.2007

4 B 227/06; NuR 2007, 291

Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Einziehung von zwei Papageien, für die die Besitzberechtigung nicht erbracht werden konnte.

Beurteilung

Die Einziehung von lebenden Exemplaren besonders geschützter Arten ist gerechtfertigt, wenn der Besitzer seine Besitzberechtigung nicht in angemessener Zeit nachweist. Eine Vorlage an den EuGH ist nicht notwendig. Die Pflicht des Besitzers, seine Besitzberechtigung der Behörde nachzuweisen, ist mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Entscheidung

Der Antrag blieb ohne Erfolg.