Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht OVG Frankfurt/O Datum 05.12.1996 Aktenzeichen 4 D 27/96.NE; NuR 1997, 562 Sachverhalt Die Antragstellerin wandte sich gegen die Reitverordnung, wonach auch das Führen von Reittieren im Wald außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwege verboten war. Beurteilung Bei dem Führen eines Pferdes handelte es sich nicht um eine selbständige Betätigungsform im Sinne eines „aliud“, sondern um einen integralen Bestandteil des Reitvorgangs. Die besonderen Gefahren, die von einem scheuenden Pferd ausgingen, unterschieden sich in den beiden Fällen nicht wesentlich. Entscheidung Der Normenkontrollantrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht