Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Pferde Tier Pferde, Ponys, Ziegen, Schafe, Esel, Lama Gericht VG Stuttgart Datum 21.09.1998 Aktenzeichen 4 K 2598/98; NuR 1999, 717 Sachverhalt Der Antragsteller hielt Pferde, Ponys, Ziegen und Schafe sowie einen Esel und ein Lama. Seit mehreren Jahren unterhielt er, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein, mit seinen Pferden und Ponys auch einen Reit- und Fahrbetrieb, der im Wesentlichen von der Organisation von Kutschfahrten lebte. Mehrfach wurde mangelhafte Unterbringung der Tiere, schlechte Pflege der Hufe und Klauen sowie Mangelversorgung mit Wasser behördlich festgestellt. Ihm wurden der Kutschenbetrieb untersagt sowie Auflagen für die Tierhaltung gemacht. Beurteilung Die Tiere durften nicht länger unter Bedingungen gehalten werden, die so erheblich gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dass ihnen länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt wurden. Es konnte nicht abgewartet werden, bis über einen etwaigen Widerspruch rechtskräftig entschieden sei, da dies unter Umständen erst nach mehreren Jahren eintreten würde. Der Reitbetrieb wurde selbständig, planmäßig und fortgesetzt ausgeübt und diente dem Antragsteller zur Sicherung seiner Existenz. Die für den gewerbsmäßigen Betrieb eines Fahrbetriebs erforderliche Zuverlässigkeit besaß der Antragsteller nicht. Entscheidung Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht