Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Tiere Gericht OVG Münster Datum 18.05.2005 Aktenzeichen 13 A 2062/03; DVBl 2005, 1275 Sachverhalt Ein nach dem Gemeinschaftsrecht als (Tier-)Arzneimittel eingeordnetes Produkt war in seinem Herstellungsland, einem Staat der Gemeinschaft, als frei verkehrsfähiges Arzneimittel eingeordnet. Im Einfuhrstaat bestand jedoch ein Herstellungshemmnis in Form eines Verkehrsverbotes. Beurteilung Die Vorstellung des Herstellers oder des Anwenders über die Wirkung oder den Verwendungszweck des eingesetzten Stoffs sowie die vom Hersteller vorgegebene äußere Darstellung des Produkts traten gegenüber der Objektivierung des Arzneimittelbegriffs in den Hintergrund. Das Herstellungshemmnis war gerechtfertigt, da von der Anwendung des Arzneimittels die Gefahr von Verätzungen für den Anwender und das Anwendungsobjekt ausgingen. Entscheidung Das Verkehrsverbot war gerechtfertigt. Zurück zur Übersicht