Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Pferde Gericht VG Darmstadt Datum 25.08.2006 Aktenzeichen 3 E 1772/05 Sachverhalt Der Kläger schloss als Vertreter einer Firma mit Herrn Z. einen Pferdepflegevertrag. In diesem verpachtete Herr Z. seine Weidefläche an die Firma. Ferner verpflichtete er sich, die Pferdeversorgung und -überwachung zu übernehmen. Futtermittel sollten nach Absprache mit dem Kläger angeliefert werden. Bei einer Kontrolle der Koppel wurden von der Beklagten Verstöße festgestellt. Für diese Überprüfung und das dann folgende weitere Prüfungsverfahren bekam der Kläger einen Kostenbescheid. Gegen diesen Bescheid wendet sich der Kläger, da er weder Eigentümer noch Kläger sei. Beurteilung Tierhalter ist derjenige, der sich tatsächlich um die Unterbringung der Tiere und die tierärztliche Betreuung kümmert, auch wenn er nicht Eigentümer ist und die Fütterung der Pferde anderweitig durchgeführt wird. Da sich der Kläger ggü. Herrn Z. als verfügungsberechtigter ausgegeben hat und insoweit auch einen Pflegevertrag mit Z. geschlossen hat, ist er Halter. Entscheidung Die Klage blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht