Urteil: Details

Öffentliches Recht

Steuern und Abgaben

Schafe

VGH München

01.06.1999

19 B 96.1618; NuR 2000, 700

Sachverhalt

Der Kläger züchtete als Nebenerwerbslandwirt Schafe. Er hatte einen Antrag auf Mutterschaf-Prämienzuteilung gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da seine Existenz ohne die Prämie nicht gefährdet sei, weil er seinen Haupterwerb aus medizin-journalistischer Tätigkeit bezog. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, die Klage hatte Erfolg.

Beurteilung

Ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf die Zuteilung bestand nicht, sondern allein auf die ermessensfehlerfreie Verwaltungsübung. Es war sachgerecht, bei den Verteilungskriterien für die begrenzten nationalen Subventionsreserven auf ein bestimmtes Merkmal, hier die Existenzgefährdung, abzustellen.

Entscheidung

Die Berufung des Beklagten war erfolgreich.