Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Steuern und Abgaben Tier Schafe Gericht VGH München Datum 01.06.1999 Aktenzeichen 19 B 96.1618; NuR 2000, 700 Sachverhalt Der Kläger züchtete als Nebenerwerbslandwirt Schafe. Er hatte einen Antrag auf Mutterschaf-Prämienzuteilung gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da seine Existenz ohne die Prämie nicht gefährdet sei, weil er seinen Haupterwerb aus medizin-journalistischer Tätigkeit bezog. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, die Klage hatte Erfolg. Beurteilung Ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf die Zuteilung bestand nicht, sondern allein auf die ermessensfehlerfreie Verwaltungsübung. Es war sachgerecht, bei den Verteilungskriterien für die begrenzten nationalen Subventionsreserven auf ein bestimmtes Merkmal, hier die Existenzgefährdung, abzustellen. Entscheidung Die Berufung des Beklagten war erfolgreich. Zurück zur Übersicht