Urteil: Details

Öffentliches Recht

Steuern und Abgaben

Pferde

BVerfG

04.12.2002

1 BvR 2170/97

Sachverhalt

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war die Versicherungs- und Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte. Die Beschwerdeführerin fühlte sich in dadurch ihrem Recht aus Art.3 Abs.1 GG verletzt, dass sie als Hobby-Pferdehalterin in der Krankenversicherung der Landwirte versicherungspflichtig war und Beiträge gezahlt hat.

Beurteilung

Es lag keine ungerechtfertigte Gleichstellung mit solchen Landwirten vor, deren Existenzgrundlage tatsächlich die Landwirtschaft war. Die Versicherungspflicht knüpfte an eine Mindestgröße des Betriebes an. Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehalten, danach zu differenzieren, ob und wieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb im Einzelfall tatsächlich der wirtschaftlichen Existenzgründung diente.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.