Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Steuern und Abgaben Tier Kampfhund Gericht OVG Münster Datum 25.11.2004 Aktenzeichen 14 A 2973/02; NVwZ 2005, 606 Sachverhalt Der Kläger wandte sich gegen die Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer. Die kommunale Hundesteuersatzung erhob die erhöhte Steuer für als gefährlich bewertete Hunde. Zur Bestimmung dieser Hunde verwies die Satzung ohne eigene Regelung auf die Rasseliste der Anlage I der Landeshundeverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Beurteilung Die dynamische Fremdverweisung der Hundesteuersatzung verstieß gegen das Übertragungsverbot des § 41 Abs. 1 lit. f NWGO, da weder aus der verweisenden Norm selbst noch aus der Struktur der Regelungen, auf die verwiesen wird, eine für den Rat erkennbare Begrenzung der potenziellen Rückwirkungen von Änderungen der Bezugsregelung gewonnen werden konnte. Entscheidung Das OVG hat die dem Verfahren zugrunde liegende Hundesteuersatzung für unwirksam gehalten. Zurück zur Übersicht