Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Steuern und Abgaben Tier Fische Gericht BVerwG Datum 15.06.2005 Aktenzeichen 9 C 8.04; DVBl 2005, 1597 Sachverhalt Der Kläger wandte sich gegen die Heranziehung zur Abwasserabgabe. Er betrieb eine Fischzuchtanlage, die im Durchflussprinzip dem Gewässer das benötigte Wasser entnahm, durch die Fischteiche leitete und unter Verwendung technischer Anlagen aufbereitete und wieder in das Gewässer zurückführte. Beurteilung Die ein Gewässer kennzeichnende Verbindung zum natürlichen Wasserhaushalt wurde durch die im Durchflussprinzip betriebene Fischzuchtanlage, die die natürliche Gewässerfunktion unter Verwendung technischer Anlagen intensiv nutzte, grundsätzlich nicht unterbrochen. Die Fischzucht unterlag somit nicht der Abwasserabgabe, da sie in einem Gewässer betrieben wurde. Entscheidung Die Klage war erfolgreich. Zurück zur Übersicht