Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Steuern und Abgaben Tier Kampfhunde Gericht BVerwG Datum 28.07.2005 Aktenzeichen 10 B 34.05, DVBl 2005, 1598 Sachverhalt Ein Hundehalter wandte sich gegen die Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer. Der Satzungsgeber hatte Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung übernommen, ohne eigene Erhebungen über die Gefährlichkeit der erfassten Hunderassen anzustellen. Beurteilung Der Satzungsgeber trug bei der Übernahme der Rasselisten die uneingeschränkte Verantwortung für die Vereinbarkeit seiner Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz. Entscheidung Die Einholung eines Sachverständigengutachtens durfte nicht abgelehnt werden. Zurück zur Übersicht