Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Steuern und Abgaben Tier Bullmastif Gericht VGH München Datum 23.11.2005 Aktenzeichen 4 ZB 04.3497; NVWZ-RR 2007, 57 Sachverhalt Die Klägerin wandte sich gegen die Heranziehung zur erhöhten Hundesteuer für ihren gehaltenen Bullmastif. Die Hundesteuersatzung sah dabei eine Verweisung auf die Bayerische Kampfhundeverordnung vor, wonach Kampfhunde solche im Sinne dieser Vorschrift sind. Beurteilung Eine so zu bezeichnende dynamische Verweisung ist grundsätzlich zulässig, sofern sie sich nach allgemeinen rechtstaatlichen und demokratischen Grundsätzen richtet. Entscheidung Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht