Urteil: Details

Öffentliches Recht

Steuern und Abgaben

Bullmastif

VGH München

23.11.2005

4 ZB 04.3497; NVWZ-RR 2007, 57

Sachverhalt

Die Klägerin wandte sich gegen die Heranziehung zur erhöhten Hundesteuer für ihren gehaltenen Bullmastif. Die Hundesteuersatzung sah dabei eine Verweisung auf die Bayerische Kampfhundeverordnung vor, wonach Kampfhunde solche im Sinne dieser Vorschrift sind.

Beurteilung

Eine so zu bezeichnende dynamische Verweisung ist grundsätzlich zulässig, sofern sie sich nach allgemeinen rechtstaatlichen und demokratischen Grundsätzen richtet.

Entscheidung

Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.