Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierseuchen Tier Tiere Gericht OVG Koblenz Datum 30.05.2000 Aktenzeichen 6 A 10127/00; NuR 2000, 586 Sachverhalt Der Kläger begehrte die Zusicherung, dass der Genehmigung zur Errichtung eines Tierfriedhofs auf einem bestimmten Grundstück, hilfsweise unter Einhaltung von Abstandsflächen, keine Hindernisse entgegenstanden. Die Klage wurde ab- gewiesen. Beurteilung § 5 Abs. 2 S. 1 TierKBG. Die Einschränkung, Tierkörper dürften auf dem eigenen Gelände nicht in der Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, sollte verhindern, dass aufgrund der Nichtkennzeichnung des Vergrabungsortes etwa bei Arbeiten im Straßenraum der Tierkadaver versehentlich freigelegt würde. Dies wäre aufgrund der Seuchengefahr zu verhindern. Diese Gefahr bestünde bei einem Tierfriedhof mit Markierung der Grabstellen nicht. Entscheidung Die Berufung führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Zurück zur Übersicht