Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierseuchen

Rinder (Eng-lish Longhorn)

OVG Münster

30.04.2001

13 B 566/01; NVwZ 2001, 1427

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragten eine einstweilige Anordnung, um eine Ausnahme vom Impfverbot gegen die Maul- und Klauenseuche zu erhalten. Die Tiere stellten nach dem Vortag der Antragsteller den einzigen Herdbuchbestand der Rasse English Longhorn außerhalb des Vereinigten Königreiches und ca. 50% der gesamten Genreserve dieser Rinderrasse außerhalb des Vereinigten Königreiches dar. Das VG lehnte den Antrag ab.

Beurteilung

Die Antragsteller waren nicht zuvor durch einen eindeutigen bescheidungsfähigen Antrag an die zuständige Behörde herangetreten. Ein Telefonat mit dem zuständigen Referenten des Ministeriums und die eidesstattliche Versicherung, abschlägig beschieden worden zu sein, war nicht ausreichend, zumal die Versicherung nicht darauf schließen ließ, dass auf die genannten besonderen Umstände des Einzelfalles hingewiesen worden war.

Entscheidung

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde hatte keinen Erfolg.