Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierseuchen

Schafe, Ziegen

EuGH

12.07.2001

Rs. C-189/01; NVwZ 2001, 1145

Sachverhalt

Die Klägerin beabsichtigte die Impfung ihrer als Haustiere gehaltenen vier Schafe und zwei Ziegen gegen die Maul- und Klauenseuche. Diese wurde von den niederländischen Behörden abgelehnt.

Beurteilung

Die Gewährleistung des Wohlergehens der Tiere sowie der Tierschutz gehörten als solche nicht zu den Zielen der Gemeinschaft. Das Leben von Tieren war insofern nur zu berücksichtigen, wo Maßnahmen gleicher Wirksamkeit zur Wahl standen. Die Ansteckungsgefahr durch Tiere, die unerkennbar den Virus weiter trugen, war durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht zu verhindern, so dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht missachtet wurde.

Entscheidung

Der EuGH hat die fraglichen Gemeinschaftsrechtsakte im beschleunigten Verfahren für rechtmäßig erklärt.