Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierseuchen Tier Tauben Gericht BayVerfGH Datum 09.11.2004 Aktenzeichen 5-VII-03; BayVBl 2005, 172; = NuR 2005, 388 Sachverhalt Gegenstand der Klage war die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Taubenfütterungsverbotsverordnung der Stadt Nürnberg. § 1 S. 2 der Verordnung verbot auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Beurteilung Verwilderte Haustauben verursachten dort, wo sie in größeren Scharen auftraten, nicht nur Schäden an Gebäuden, sondern führten durch Verunreinigungen auch zu Beeinträchtigungen von Menschen. Durch das verringerte Nahrungsangebot sollte das durch die übertriebene Fütterung ausgelöste übermäßige Brutverhalten der Tauben eingeschränkt und die Taubenüberpopulation beseitigt werden. Entscheidung Die Popularklage war unbegründet. Zurück zur Übersicht