Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Hunde, Katzen Gericht VGH Mannheim Datum 16.12.1994 Aktenzeichen 8 S 3216/94; NuR 1996, 89 Sachverhalt Der Antragsteller betrieb auf seinem Wohngrundstück eine nicht gewerbliche Vermittlung von Tierplätzen, insbesondere jedoch die von ihm selbst bei schwer vermittelbaren Tieren durchgeführte Aufnahme. Beurteilung Das Halten von 8 bzw. 9 Hunden und 3 bzw. 5 Katzen wies die erforderliche Unterordnung unter die Wohnzwecke nicht mehr auf. Diese satzungsmäßige Vereinstätigkeit musste als selbständige, neben das Wohnen tretende Grundstücksnutzung qualifiziert werden. Das Tierasyl stellte keine Anlage für soziale Zwecke dar. Entscheidung Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht