Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Vögel

VG Hannover

15.12.2003

12 B 5670/03; NuR 2004, 267

Sachverhalt

Ein Landwirt hatte das von ihm gepachtete Flurstück zur Vorbereitung einer Heidelbeerkultur umgepflügt und gefräst. Ihm wurde mit sofortiger Wirkung aufgegeben, den Boden zu planieren, um die Torfschichten vor dem Austrocknen zu bewahren. Die Maßnahme zur Wiederherstellung des Hochmoorgrünlandes sei erforderlich, um den Lebensraum für wertbestimmende und bedrohte Vogelarten dieses Gebietes zu gewährleisten.

Beurteilung

Bis zur Unterschutzstellung waren in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung und in einem Europäischen Vogelschutzgebiet - wenn das Gebiet nach § 10 Abs. 6 BNatSchG bekannt gemacht worden ist - Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile führen konnten, verboten.

Entscheidung

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches hatte keinen Erfolg.