Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Rinder

OVG Lüneburg

30.08.2004

1 LA 277/03; NVwZ-RR 2005, 455

Sachverhalt

Der Kläger wandte sich gegen die Genehmigung von Gebäuden zur Rindermast auf dem Nachbargrundstück.

Beurteilung

In einer Umgebung, die nach § 34 Abs. 1 BauGB landwirtschaftliche Nutzung grundsätzlich einschloss, war die angegriffene Nutzung nicht rücksichtslos, führte also nicht zu Beeinträchtigungen, welche dem Kläger nicht mehr zumutbar waren.

Entscheidung

Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.