Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Pferde Gericht OLG Karlsruhe Datum 06.05.1988 Aktenzeichen 14 U 269/85; NJW 1989, 907 Sachverhalt Eine gesetzliche Unfallversicherung machte gegen den Beklagten auf sie übergegangene Ansprüche ihres Versicherten geltend. Dieser war als Insasse des dem Beklagten gehörenden, von zwei Pferden gezogenen Planwagens beim Umstürzen des Wagens schwer verletzt worden. Während der Fahr war der Karabinerhaken eines der Pferde gebrochen, so dass durch das ungleiche Ziehen der an einem Hang fahrende Wagen umstürzte. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Beurteilung Die entgeltliche Überlassung des von Pferden gezogenen Planwagens samt Kutscher zur Durchführung eines Betriebsauflugs fiel unter die Bestimmungen des Mietvertragsrechts. Es handelte sich also nicht um ein rein unverbindliches Gefälligkeitsverhältnis. Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises war die Mietsache bei Überlassung fehlerhaft oder war für den zugesagten Gebrauch nicht geeignet. Beide Fallgestaltungen waren dem Beklagten zuzurechnen. Der Betroffene war in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen. Entscheidung Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht