Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Fuchs Gericht AG Koblenz Datum 13.05.1992 Aktenzeichen 41 C 480/92; NJW-RR 1993, 164 Sachverhalt Der Sohn des Versicherungsnehmers hatte mit dessen PKW auf der Autobahn die rechte Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h befahren. Plötzlich war 30m vor dem Fahrzeug ein Fuchs auf die Fahrbahn gelaufen. Der Fahrer hatte sofort abgebremst und versucht, dem Tier nach links auszuweichen. Hierbei geriet das Fahrzeug ins Schleudern und verunfallte. Beurteilung Bei einem eventuellen Zusammenstoß bzw. einem Überfahren des Fuchses wäre tatsächlich nicht mit einem erheblichen Schaden an dem Pkw zu rechnen gewesen. Insoweit bestand von vornherein keine konkrete Rettungspflicht, da mit einem Schadenseintritt nicht zu rechnen war, allenfalls mit einer unerheblichen Beschädigung. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht