Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Pferde Gericht OLG Hamm Datum 01.03.1995 Aktenzeichen 20 U 313/94; NJW-RR 1995, 1309 Sachverhalt Bei der Verladung eines der zwei versicherten Reitpferde der Klägerin auf einen Pferdeanhänger half der mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehemann. Durch ein Scheuen des Tieres zog dieses einen Nylonstrick an, wodurch die ersten Glieder von Fingern der rechten Hand des Ehemannes gequetscht wurden. Die beklagte Versicherung verweigerte die Bestätigung der Eintrittsverpflichtung. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Beim Bestehen enger familiärer Bindungen oder anderer Beziehungen bestand die Gefahr eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen dem Angehörigen und dem Geschädigten. Versicherungsfälle könnten zu Lasten des Versicherers und damit der Versichertengemeinschaft fingiert und manipuliert werden. Ansprüche unter Angehörigen wurden meist nicht geltend gemacht, so dass eine Einstandspflicht der Versicherung solche Ansprüche geradezu provozieren würde. Die Angehörigenklausel war somit wirksam. Entscheidung Die Berufung hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht