Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Hase Gericht LG Saarbrücken Datum 17.01.1997 Aktenzeichen 14 O 347/94; NJW-RR 1997, 1389 Sachverhalt Der Kläger hat die Beklagte aus einer Fahrzeugteilversicherung in Anspruch genommen mit der Begründung, es sei ein Hase beim Überqueren der Autobahn von der Mittelleitplanke aus in sein Fahrzeug gelaufen. Er habe instinktiv gebremst, sei dabei ins Schleudern geraten und habe mit der Leitplanke kollidiert. Die Beklagte hat die Kollision mit dem Hasen bestritten. Beurteilung Hasen können bei Gefahr keinen unterirdischen Bau aufsuchen, so dass sie sich starr in die Sasse drücken müssen, um bei Herannahen eines Verfolgers mit über 50 km/h in Sätzen von bis zu 2,5m zu fliehen. In der Nähe der Unfallstelle befand sich eine Kulturlandschaft, in der Feldhasen im Gegensatz zu Großwild durchaus leben konnten. Am Fahrzeug wurden Fell- und Blutspuren eines Feldhasen gefunden. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht