Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Fuchs

OLG Koblenz

31.10.2003

10 U 1442/02; NJW-RR 2004, 118

Sachverhalt

Der Kläger hatte beim Durchfahren einer lang gezogenen Kurve einen Fuchs entdeckt, der die Fahrbahn überqueren wollte und ihm vor das Fahrzeug lief. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, zog er nach rechts und geriet dabei in den am Fahrbahnrand befindlichen Graben, wieder auf die Fahrbahn und überschlug sich. Der Kläger begehrte Zahlung aus der Vollkaskoversicherung. Das LG gab der Klage statt.

Beurteilung

Bei der Wahrnehmung des sog. Rettungsrechts zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens müsste es sich um einen geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch der Schadensminderung gehandelt haben. Es genügte nicht, dass die beabsichtigte Abwendung des Versicherungsschadens lediglich eine Reflexwirkung der Rettungshandlung war. Das Ausweichen des Klägers konnte nicht als willensgesteuerter Vorgang qualifiziert werden.

Entscheidung

Die Berufung der Beklagten führte zur Klageabweisung.