Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Reh

OLG Oldenburg

22.09.2004

3 U 80/04; MDR 2005, 34; (LG Osnabrück)

Sachverhalt

Um einen Zusammenstoß mit einem Reh zu vermeiden, hat der Versicherungsnehmer seinen Wagen zuerst nach links, dann wieder nach rechts gelenkt, um dem Tier auszuweichen. Beim Gegenlenken hat er auf der nassen Fahrbahn die Gewalt über das Fahrzeug verloren und ist gegen einen Straßenbaum geprallt.

Beurteilung

Sofern eine Rettungsmaßnahme objektiv dem Zweck diente, Schaden am versicherten Fahrzeug abzuwenden, bestehe ein Anspruch auf Ersatz der sog. Rettungskosten aus §§ 62, 63 VVG. Dazu sei keine planende Handlung erforderlich; eine reflexhafte Reaktion sei ausreichend. Die Rettung war kein nachrangig zurücktretendes Nebenziel im Verhältnis zur als Hauptziel anzusehenden Abwendung eines Personenschadens.

Entscheidung

Der Kläger hatte einen Anspruch auf Ersatz der Rettungskosten.